Anbieter-Bedingungen (P2B-Verordnung)

Guru Cashflow Management GmbH

Diese Bedingungen setzen die Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten ("P2B-Verordnung") um. Sie gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen und regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen der Guru Cashflow Management GmbH ("wir", "die Plattform") und Anbietern. Für das Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer/Kunde gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

  1. Geltungsbereich / Vertragsschluss

1.1. Diese Bedingungen gelten für jeden Anbieter, der über die Plattform Produkte, Dienstleistungen oder Module vertreibt.

1.2. Der Anbieter-Vertrag kommt mit erfolgreicher Prüfung und Freischaltung des Antrags ("Anbieter werden") zustande. Vor Absenden des Antrags erhält der Anbieter diese Bedingungen zur Kenntnis und muss ihnen ausdrücklich zustimmen; die Zustimmung wird mit Zeitstempel und Version dieses Dokuments gespeichert.

1.3. Anbieter in der Gründungsphase ("Gründerservice") stimmen diesen Bedingungen ebenfalls bereits vor Freischaltung zu; ihr Shop bleibt bis zum Abschluss der Unternehmensgründung nicht buchbar.

  1. Änderung dieser Bedingungen

2.1. Änderungen dieser Bedingungen kündigen wir dem Anbieter mindestens 15 Tage vor deren Inkrafttreten in Textform (z. B. E-Mail, Dashboard-Benachrichtigung) an. Die Änderung wird erst nach Ablauf dieser Frist wirksam.

2.2. Eine kürzere Frist gilt ausnahmsweise, wenn wir aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung zu einer sofortigen Anpassung verpflichtet sind, oder wenn die Änderung ausschließlich zugunsten des Anbieters wirkt.

2.3. Ist der Anbieter mit einer Änderung nicht einverstanden, kann er den Anbieter-Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung fristlos kündigen. Nutzt der Anbieter die Plattform nach Ablauf der Ankündigungsfrist weiter, gilt die Änderung als akzeptiert.

  1. Einschränkung, Aussetzung und Kündigung des Anbieter-Kontos

3.1. Wir können den Zugang eines Anbieters zur Plattform ganz oder teilweise einschränken, aussetzen oder das Anbieter-Konto kündigen, insbesondere bei Verstößen gegen diese Bedingungen, die AGB, geltendes Recht, oder bei begründetem Verdacht auf Betrug, Manipulation oder Gefährdung anderer Nutzer.

3.2. Vor einer Einschränkung, Aussetzung oder Kündigung teilen wir dem Anbieter die konkreten Gründe dafür in Textform mit und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme, sofern dem keine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung entgegensteht oder es sich um einen wiederholten Verstoß handelt. Bei Gefahr im Verzug kann die Maßnahme vorab erfolgen; die Begründung folgt dann unverzüglich danach.

3.3. Der Anbieter kann sein Konto jederzeit selbst kündigen; bereits gebuchte, noch nicht abgeschlossene Kundenverträge sind ordnungsgemäß zu Ende zu führen oder abzuwickeln.

  1. Ranking / Darstellung auf der Plattform

4.1. Produkte und Module werden auf der Plattform standardmäßig nach Relevanz zur jeweiligen Such-/Kategorieanfrage sortiert. Nutzer können die Sortierung zusätzlich manuell auf Bestseller, Preis (aufsteigend/absteigend) oder Neuheit umstellen.

4.2. Es gibt keine bezahlte Platzierung und kein Pay-to-Rank: Ein Anbieter kann sich keine bevorzugte Position im Ranking erkaufen. Sichtbarkeit ergibt sich ausschließlich aus den in 4.1 genannten Kriterien sowie aus produktbezogenen Signalen (u. a. Verfügbarkeit, Bewertungen, Verkaufszahlen).

4.3. Kostenpflichtige Zusatzpakete (siehe Punkt 6) enthalten keine Ranking-Vorteile gegenüber anderen Anbietern.

  1. Differenzierte Behandlung / eigene Angebote der Plattform

5.1. Die Guru Cashflow Management GmbH bietet Anbietern zusätzlich zur Marktplatz-Vermittlung eigene, freiwillig buchbare Zusatzleistungen an (u. a. App-Builder, Business-Guru-Matching, Cloud-NAS, SmartBot, Website-KI, sowie den kostenlosen Gründerservice). Diese Eigenangebote richten sich an Anbieter als Kunden der Plattform-Infrastruktur und stehen nicht im Wettbewerb zu den auf dem Marktplatz verkauften Anbieter-Produkten.

5.2. Die Buchung oder Nichtbuchung solcher Zusatzleistungen hat keinen Einfluss auf das Ranking gemäß Punkt 4 oder auf die Bewertung eines Antrags nach Punkt 3.

  1. Datenzugriff des Anbieters

6.1. Im Anbieter-Dashboard sieht der Anbieter ausschließlich Daten im Zusammenhang mit seinen eigenen Bestellungen, Kunden und Umsätzen. Ein Zugriff auf Daten anderer Anbieter oder auf plattformweite, nicht anonymisierte Daten besteht nicht.

6.2. Die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch den Anbieter im Rahmen der Auftragsabwicklung erfolgt auf Grundlage des zwischen Anbieter und Plattform geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV, Art. 28 DSGVO). Details siehe Datenschutzerklärung.

  1. Zusatzleistungen Dritter (Ancillary Services)

7.1. Optionale Integrationen Dritter (u. a. Kassenanbindung, Versanddienstleister, WhatsApp Business, Google Business Profile) werden von den jeweiligen Drittanbietern erbracht. Es gelten deren eigene Vertragsbedingungen und Preise; die Plattform vermittelt die technische Anbindung, ist aber nicht Vertragspartnerin dieser Drittleistungen.

7.2. Die Nutzung solcher Zusatzleistungen ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Marktplatz.

Hinweis: Die Guru Cashflow Management GmbH ist ein Kleinunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG (weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz/-bilanz unter 10 Mio. EUR) und daher gemäß Art. 11 und 12 der Verordnung (EU) 2019/1150 von der Pflicht zu einem formellen internen Beschwerdemanagementsystem und zur Benennung von Mediatoren ausgenommen. Beschwerden über plattformseitiges Verhalten können jederzeit formlos an office@gurucashflow.shop gerichtet werden.

  1. Schlussbestimmungen

8.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten zwischen der Guru Cashflow Management GmbH und dem Anbieter ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig.

8.2. Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen der AGB (Punkt 13) sinngemäß, soweit diese Anbieter-Bedingungen keine abweichende Regelung treffen.